Aus Rache tätowierte ein Mann einem anderen den Schriftzug "Fuck" ins Gesicht. Der BGH entschied: Das ist eine erhebliche und dauerhafte Entstellung und damit eine schwere Körperverletzung, selbst wenn man das Tattoo weglasern lassen könnte.
Ein Zahlendreher mit Folgen: Weil ein Mann beim Tätowieren einen Fehler machte, tätowierte ihm der Angeklagte aus Rache das Wort "Fuck" über die rechte Augenbraue. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht darin eine dauerhafte und erhebliche Entstellung, auch wenn eine Laserbehandlung helfen könnte (Beschl. v. 10.04.2025, Az.: 4 StR 495/24), und damit eine schwere Körperverletzung im Sinne von § 226 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 Strafgesetzbuch (StGB).

Quelle: BGH sieht dauerhafte und erhebliche Entstellung: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57803
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