Werden Kinder in einer Wochengruppe untergebracht, muss dies zu ihrem Wohl geschehen. Kein Grund dafür ist dagegen die Sanktionierung eines Elternteils, weil dieser einen Konflikt maßgeblich zu verantworten habe, so das OLG Frankfurt.
Kindesschutzrechtliche Maßnahmen sind streng am Kindeswohl zu orientieren. Sie dürfen nicht der Bestrafung eines Elternteils dienen, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main klar und ordnete die Rückkehr dreier Geschwister in die Obhut ihrer Mutter an (Beschl. v. 29.01.2025, Az. 1 UF 186/24).
Quelle: OLG Frankfurt a.M. zum Kindeswohl bei Familienstreit: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56560
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen