In mietrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich individuell auf Ihre Position als Mieter oder Vermieter zugeschnitten.
Vermieter unterstützen wir hier insbesondere in folgenden Bereichen:
- Erstellung von Mietverträgen
- Ausspruch von ordentlichen/außerordentlichen Kündigungen sowie Mieterhöhungen
- Geltendmachung von Mietrückständen, Kaution und Betriebskostennachforderungen
- Schadensersatz bei Mietschäden nach Auszug
- Durchsetzung des Räumungsanspruchs durch Einreichung von Räumungsklagen
Mieter hingegeben unterstützen wir insbesondere in folgenden Bereichen:
- Durchsicht des Mietvertrages vor Abschluss
- Prüfung von Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Abmahnungen und Kündigungen
- Mängel an der Mietsache und Mietminderung oder Schadensersatz
- Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen
- Rückzahlung der Kaution
- Abwehr von Räumungsklagen
In Fragen des Nachbarrechts, des Pachtrechts, sowie des gewerblichen Mietrechts und WEG-Rechts unterstützen wir Sie darüber hinaus auch.