Erbrecht

Unsere Kanzlei bietet Beratung und Vertretung insbesondere in folgenden Bereichen an:

  • Testamentsgestaltung, gesetzliche Erbfolge, Berliner Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Enterbung,
  • vorweggenommene Erbfolge, Übergabevertrag, Schenkung,
  • Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung,
  • Ausschlagung, Annahme, Anfechtung der Erbschaft,
  • Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Auskunft, Wertermittlung,
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
  • Testamentsvollstreckung,

Kaum ein Rechtsgebiet ist wegen der familiären Verhältnisse und Bindungen so konfliktträchtig wie das Erbrecht. Zur Vermeidung von Zerwürfnissen und zur Verhinderung langer Rechtsstreitigkeiten ist eine rechtzeitige anwaltliche Unterstützung hilfreich. Lebzeitige Vorsorgemaßnahmen – Testament, Vorsorgevollmacht, etc. – sind geeignet, potentielle Streitigkeiten der zukünftigen Erben zu verhindern und so frühzeitig die Weichen für eine angemessene Lösung zu stellen. Generell ist es aber auch nach dem Erbfall eine rasche Klärung jeglicher Streitfragen angezeigt, damit die Erbschaft schnell auseinandergesetzt oder z.B. Pflichtteilsansprüche durchgesetzt werden können.

© 2024 Welter & Roth
chevron-down