Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst und regelt das Verhältnis von Privatpersonen untereinander, aber auch von Unternehmen, ohne dass ein spezielles Rechtsgebiet davon betroffen ist. Die Grundlage bildet hier das BGB. Insbesondere die für Sie als Privatpersonen alltäglichen Rechtsangelegenheiten finden hier ihre Regelungen.

Wir beraten Sie daher gerne in Angelegenheiten des Vertragsrechts (Kaufrecht, Schenkungsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Verbraucherschutzvorschriften) mit dem zugehörigen Gewährleistungsrecht, sowie der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Auch bei Angelegenheiten des Sachenrechts, bei ungerechtfertigten Bereicherungen, unerlaubten Handlungen und der Geltendmachung von Schadensersatz unterstützen wir Sie. Selbstverständlich wehren wir für Sie auch unberechtigte Forderungen ab.

Gerne prüfen wir auch für Sie Verträge und entwerfen individuelle Vereinbarungen.

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