Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf viele Bereiche, in denen wir Sie umfassend beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir gerne für Sie die Schadensregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und machen die Ihnen zustehenden Ansprüche wie Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten und Nutzungsentschädigung geltend. Sollte es zu Personenschäden kommen, setzen wir für Sie auch Schmerzensgeld, Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden durch.

Wir beraten Sie auch zur Abrechnung des Verkehrsunfalles auf fiktiver Basis (ohne Reparatur), bei Totalschäden und Verkehrsunfällen mit ausländisch versicherten Fahrzeugen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl von Sachverständigen oder Reparaturwerkstätten.

Sollten Sie als Geschädigter unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, dann ist der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers verpflichtet, sowohl Ihre Rechtsanwaltskosten als auch Ihre Kfz-Sachverständigenkosten tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn auch Sie ein (Mit-)Verschulden trifft. In diesem Fall müssten die Rechtsanwaltskosten anteilig auch von Ihnen oder Ihre Rechtschutzversicherung getragen werden.

In Verkehrsstrafsachen sowie in Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgeldangelegenheiten beraten und vertreten wir Sie bei Geschwindigkeitsübertretungen, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Medizinisch-Psychologischen Gutachten, Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und Unfallflucht.

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