Strafrecht

Sofern Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens sind oder eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren, damit wir in einem Erstgespräch das bestmögliche Vorgehen mit Ihnen besprechen können.

Es gilt unbedingt rechtzeitig einen Anwalt zu beauftragen. Eine professionelle anwaltliche Vertretung ist schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens oft der einzig wirksame Schutz vor Fehlern, die sich im Strafverfahren zu erheblichen Nachteilen auswachsen können.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Strafrechts wie z.B.

  • Betrug
  • Beleidigung
  • Diebstahl
  • Betäubungsmittelstrafrecht / Drogendelikte
  • Kapitaldelikte
  • Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit
  • Sexualstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Vertretung der Opfer im Strafverfahren
© 2024 Welter & Roth
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