Sozialrecht

Das Sozialrecht regelt und umfasst viele Bereiche des alltäglichen Lebens. In Berührung kommen Sie als Privatperson hiermit meist durch die verschiedenen Versicherungen wie Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung, aber auch möglicherweise durch kommunale Sozialhilfeträger, wenn Sie Unterstützung durch Sozialleistungen („Hartz IV“, Sozialhilfe) erhalten. Auch die Kinder- und Jugendhilfe ist hier angesiedelt.

Da sich das Sozialrecht hierdurch weitläufig und komplex gestaltet und die Kommunikation mit den verschiedenen Leistungsträgern mitunter schwierig sein kann, unterstützen wir Sie hierbei gerne. Wir begleiten Sie im Rahmen des Widerspruchsverfahrens und führen für Sie das Klageverfahren vor den zuständigen Gerichten. Bei dringlichen Angelegenheiten leiten wir für Sie auch ein Eilverfahren vor diesen ein.

Wir beraten und vertreten Sie daher insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gewährung von Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente/Erwerbsminderungsrente
  • Gewährung sonstiger Sozialleistungen, insbesondere Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
  • Prüfung und Abwehr von Rückerstattungsansprüchen der Leistungsträger
  • Statusfeststellungsverfahren
  • Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen
© 2024 Welter & Roth
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