Auskunft gegen den Willen eines 16-Jährigen

4.4.2024 - Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 15.11.2023 – 13 UF 62/23

Orientierungssatz
Möchte ein Jugendlicher nicht, dass ein Elternteil Informationen über seine schulischen Leis-tungen erhält, umfassende Auskünfte zu etwaigen Krankenhausaufenthalten oder aktuelle Fo-tos, dann ist dies zu respektieren und begrenzt aus Gründen des Kindeswohls den Auskunfts-anspruch. Es besteht allerdings ein berechtigtes Interesse des Elternteils, in gewissem Umfang Auskunft zu erhalten, und zwar über stationäre Krankenhausaufenthalte und deren Grund, über den Schulbesuch und über die Aufnahme einer Berufsausbildung.

Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. November 2023 – 13 UF 62/23 –, juris
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