Elterliche Sorge: Entscheidungsbefugnis eines Elternteils über Corona-Schutzimpfung für minderjährige Kinder

Orientierungssatz

Können sich die Kindeseltern nicht darüber einigen, ob ihre Kinder mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona geimpft werden, so ist die Entscheidungsbefugnis gemäß § 1628 Satz 1 BGB demjenigen Elternteil zu übertragen, der eine Impfung befürwortet, wenn es eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Der Wille des Kindes steht dem nicht entgegen, wenn es aufgrund des Verhaltens eines Elternteils nicht zur Bildung einer eigenen Meinung über die Corona-Schutzimpfung in der Lage ist.(Rn.12)

AG Bad Iburg, Beschluss vom 14. Januar 2022 – 5 F 458/21 EASO –, juris

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