Paar darf in Deut­sch­land erneut hei­raten

Per Videocall nach Utah ließ sich ein Paar in Deutschland nach amerikanischem Recht trauen. Der BGH hat jetzt klargestellt: Wenn das Standesamt diese Ehe nicht anerkennt, können die zwei Leute immer noch nach deutschem Recht heiraten.
Eine Online-Eheschließung per Videotelefonie vor einem Standesbeamten im amerikanischen Utah ist nach deutschem Recht unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urt. v. 25.09.2024, Az. XII ZB 244/22).
Legal Tribune Online , 27.11.2024, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/xiizb24422-bgh-online-eheschliessung-unwirksam

Leitsatz:
Geben Verlobte die Eheschließungserklärungen in Deutschland ab, handelt es sich um eine Eheschließung im Inland und kann die Ehe daher nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Eine Eheschließung durch von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Trauungsorgan im Ausland (hier: Behörde in Utah/USA) abgegebene Erklärungen ist unwirksam (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 29. September 2021 - XII ZB 309/21, FamRZ 2022, 93).
Quelle: BGH, Beschluss vom 25. September 2024 – XII ZB 244/22 –, juris
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