In diesem Fall hätte die Mail der Betrüger die Frau nicht nur stutzig machen müssen, auch dass sie PIN und Nutzernamen herausgab, sei grob fahrlässig gewesen.
E-Mails von nigerianischen Prinzen, die in Not geraten sind und dringend Geld benötigen, erkennt (fast) jeder sofort als Betrug. Immer öfter sind sogenannte Phishing-Betrugsversuche aber gewiefter ausgestaltet und Nachrichten von vermeintlichen Banken sehen täuschend echt aus. Dann muss der Empfänger schon genauer hinsehen, sonst kann es teuer werden.
Einen solchen Fall hatte kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg zu entscheiden. Es entschied: Wer auf einen Link aus einer E-Mail mit Rechtschreibfehlern klickt und dort die Zugangsdaten für sein Online-Banking preisgibt, handelt grob fahrlässig. Das verlorene Geld gibt es von der Bank in so einem Fall dann nicht zurück (Urt. v. 24.04.2025, Az. 8 U 103/23).
Quelle: OLG Oldenburg verneint Haftung der Bank: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57866 (abgerufen am: 18.08.2025 )