Rei­se­preis wegen ständig mit Hand­tüchern reser­vierter Liegen gemin­dert

04.01.2024
Amtsgericht (AG) Hannover Urt. v. 20.12.2023, Az.: 553 C 5141/23
Leere, mit Handtüchern reservierte Liegen am Pool sind ein Ärgernis. Weil ein Hotelbetreiber auch nach Rüge eines Urlaubers nicht durchgriff, bekommt letzterer nun immerhin einen Teil des Reisepreises erstattet.

Mit Handtüchern stundenlang reservierte Poolliegen dürften für viele Urlauber eine nervende Erfahrung sein. Ein Griechenland-Reisender hat nun vom Amtsgericht (AG) Hannover eine Erstattung zugesprochen bekommen, weil er die Liegen am Pool während des Urlaubs größtenteils nicht nutzen konnte (Urt. v. 20.12.2023, Az.: 553 C 5141/23). Der Familie sind 322,77 Euro Rückerstattung zugesprochen worden. Die Pauschalreise nach Rhodos hatte sie insgesamt 5.260 Euro gekostet.
Das gebuchte Hotel verfügt über sechs Swimmingpools und etwa 500 Liegen. Nach den ausgeschilderten Verhaltensregeln war es untersagt, diese für mehr als 30 Minuten zu reservieren, ohne sie zu nutzen. Leitung und Personal des Hotels unternahmen den Schilderungen zufolge nichts gegen Verstöße. Der Kläger sah einen Reisemangel und forderte 798 Euro zurück.
So entschied das AG zugunsten des klagenden Mannes auf eine Reisepreisminderung (§ 651m BGB) in Höhe von 15 Prozent des Tagesreisepreises ab der erstmaligen Rüge des Klägers.

(Quelle: Legal Tribune Online, 04.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53558/ )
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