29.12.2023 - Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss v. 27.7.2023 – 11 UF 77/23
Orientierungssatz
1. Umgänge eines 22 Monate alten Kleinkindes mit dem in einer Jugendhaftanstalt inhaftierten Kindesvater können das Kindeswohl beeinträchtigen.
2. Ein vollständiger Umgangsausschluss scheidet aus, wenn der inhaftierte Kindesvater das Kind im Rahmen von Online-Kontakten beim Spielen, Schlafen etc. beobachten kann.
Quelle: OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 24. Juli 2023 – 11 UF 77/23 –, juris