Wer zuschlägt, soll nicht länger Anspruch auf Kontakt zum eigenen Kind haben

– selbst dann nicht, wenn sich die Gewalt "nur" gegen den anderen Elternteil richtet. Justizministerin Hubig will das Umgangsrecht von Gewalttätern beschränken.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will härter gegen häusliche Gewalt vorgehen – nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Familienrecht. "Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf – oder nur im Beisein einer Begleitperson", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Bisher greift das Gesetz in das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils nur dann ein, wenn das Kind selbst Opfer von Gewalt wird – nicht aber, wenn es "nur" Zeuge wird, wie ein Elternteil den anderen misshandelt. Doch das will Hubig ändern.
Gericht: Auch miterlebte Gewalt ist Misshandlung des Kindes
Unterstützung für ihr Vorhaben kommt aus der Rechtsprechung: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte schon 2024 klar, dass die von einem Kind miterlebte Gewalt gegen die Mutter eine eigenständige Form der Kindesmisshandlung sei. Es sah darin einen ausreichenden Grund, das Sorgerecht allein der Mutter zu übertragen.
Auch psychische Gewalt soll künftig stärker berücksichtigt werden. Die Einschränkung von Sorge- oder Umgangsrecht könne auch dann angezeigt sein, wenn "schwere Beleidigungen oder Bedrohungen" vorliegen, betonte Hubig.

Quelle: Hubig will Umgangsrecht verschärfen: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57471 (abgerufen am: 06.08.2025 )
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