– das beurteilt das AG München als "grob verkehrswidrig". Beim Zusammenstoß mit einem Auto tritt dessen Betriebsgefahr deshalb vollständig zurück.
Zu zweit auf einem E-Scooter gegen die Fahrtrichtung auf dem Radweg unterwegs, der Fahrer zudem alkoholisiert: Wer so in einen Unfall mit einem Taxi gerät, haftet ohne Mitverschuldensanteil des Autofahrers. So jedenfalls beurteilt das Amtsgericht (AG) München den Fall (Urt. v. 16.03.2026, Az. 331 C 25435/24).
Der Fahrer eines Taxiunternehmens aus München wollte rechts abbiegen, der Scooter-Fahrer mit Sozius die Straße aus entgegengesetzter Fahrrichtung kommend überqueren. Auto und Scooter stießen zusammen, der Sachschaden belief sich auf 1.573,88 Euro. Zudem musste ein Sachverständigengutachten für 439 Euro eingeholt werden. Das Taxiunternehmen klagte auf Übernahme der Kosten gegen den Haftpflichtversicherer des Scooter-Fahrers und gegen den Fahrer selbst.
Das AG München gab dem Unternehmen umfassend recht. Es stellte ein "grob verkehrswidriges, schuldhaftes Fahrverhalten" des Scooter-Fahrers fest, hinter dem die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs zurücktrete.
Gegen das Urteil wurde Berufung zum Landgericht München I eingelegt (Az.: 17 S 3740/26).
Quelle: AG München sieht alleinige Haftung bei Unfall mit Taxi: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60418
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